
Versicherung für das ungeborene Kind
- Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet Sie, Ihr Kind innert dreier Monate nach seiner Geburt bei einer Krankenversicherung anzumelden. Sie können zwischen zwei Franchisen wählen: CHF 0 oder CHF 300.
- Es empfiehlt sich, dies nach der Geburt Ihres Kindes so rasch wie möglich zu erledigen oder noch besser bereits davor. Sie können eine Versicherung auf das voraussichtliche Geburtsdatum Ihres Kindes abschliessen.